Arbeitsplatzausleihe (Langzeitausleihe)

Arbeitsplätze am Standort Unitobler

Am Standort Unitobler werden Tagesarbeitsplätze und Langzeitarbeitsplätze vermietet. Die Nutzung der Arbeitsplätze wird im Bibliotheksreglement erwähnt und Arbeitsplatzreglement definiert. 

Arbeitsplatzanfrage und Reservation

  • Anfragen für Arbeitsplätze können über das Formular auf der Website der jeweiligen Institutsbibliotheken getätigt werden.
  • Freie Arbeitsplätze sind jederzeit ausleihbar; die Ausleihfristen sind einheitlich jeweils der 15. Januar (im Herbstsemester) und der 15. August (im Frühjahrssemester).
  • Bei Vollbesetzung der Arbeitsplätze werden bis zum Ablauf der aktuellen Ausleihfrist Wartelisten für das nächste Semester geführt.
  • Am 15. Januar (fürs Frühjahrssemester) und 15. August (fürs Herbstsemester) werden die Arbeitsplätze für das nächste Semester neu verteilt. 
  • Es ist möglich, sich auch für einen Arbeitsplatz in einem anderen als dem Studienfach zugehörigen Institut zu bewerben. Vortritt haben jedoch immer Angehörige und Studierende des Instituts.

Verlängerungsantrag für einen bereits ausgeliehenen Arbeitsplatz

  • Bereits ausgeliehene Arbeitsplätze können verlängert werden, insofern bei grosser Nachfrage nicht Studierende mit höherer Priorität begünstigt werden (z.B. Schreiben einer Masterarbeit).
  • Ungefähr zwei Wochen vor Ablauf der Ausleihfrist erhalten all jene mit aktueller Arbeitsplatzausleihe eine E-Mail mit der Aufforderung, bis zur einem in der Mail festgelegten Stichtag kurz vor Ablauf der Ausleihfrist (15. Januar bzw. 15. August) zu melden, ob sie den Platz behalten oder retournieren möchten.
    •  Retournierung: der Arbeitsplatz muss bis spätestens zum Ablauf der Ausleihfrist geräumt werden.
    • Verlängerungswunsch: Prüfung der Vergabekriterien zusammen mit den neu eingehenden Anfragen, Bestätigung oder Ablehnung der Verlängerung bis zum 15. Januar bzw. 15. August.
  • Die Verantwortung für die Verlängerung oder Rückgabe der Arbeitsplätze liegt bei den Mietenden. Ohne Reaktion bis Ende der Ausleihfrist generiert das Bibliothekssystem zuerst eine kostenfreie Erinnerung, danach rechtskräftige Mahngebühren.
     

Korpus- und Schliessfachausleihe

  • Die Korpus- und Schliessfachausleihen folgen dem gleichen Ausleih- und Verlängerungsprinzip wie die Arbeitsplätze und können ebenfalls über das Formular angefragt werden.
  • Korpusse können nur zusammen mit einem Arbeitsplatz ausgeliehen werden, Schliessfächer auch separat.
  • Bei der Schlüsselübergabe muss eine Schuldanerkennung von 50 CHF unterschrieben werden. Diese gilt für die ganze Dauer der Ausleihe (inkl. Verlängerung). Im Falle eines Verlusts muss der Betrag beglichen werden.