Benutzungsreglement
Benutzungsreglement
Art. 1 Zweck
1 Die Universitätsbibliothek Bern ist eine öffentlich zugängliche, wissenschaftliche Bibliothek und steht grundsätzlich allen interessierten Personen offen.
2 Die Universitätsbibliothek Bern ist Mitglied im Schweizer Bibliotheksverbund Swiss Library Service Plattform (SLSP). Ihre Dienstleistungen zur Benutzung und Ausleihe des Bestandes richten sich nach den Bestimmungen des Verbundkataloges.
Art. 2 Einschreibung und Registrierung über SWITCH edu-ID
1 Für die Ausleihe und Nutzung weiterer Dienstleistungen der Universitätsbibliothek Bern ist eine Einschreibung im Schweizer Bibliotheksverbund Swiss Library Service Plattform (SLSP) erforderlich. Diese erfolgt durch Registrierung bei SWITCH edu-ID via Registrationsplattform SLSP (https://registration.slsp.ch/?iz=ube) und ist kostenlos.
2 Folgende Personendaten werden gespeichert: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse. Weitere Personendaten wie Matrikelnummer, Geschlecht, Geschäftsadresse, Telefonnummer Geschäft sowie Organisations-Identitäten können zusätzlich erfasst werden. Die Daten werden auf einem Server in der Europäischen Union gespeichert. Die Daten werden nur für den internen Gebrauch zur Nachvollziehung der Aktivitäten von der UB Bern und SLSP verwendet und nicht weitergegeben.
3 Änderungen der persönlichen Daten wie auch die Löschung des Kontos werden von Kund*innen eigenständig via SWITCH edu-ID (www.eduid.ch) vorgenommen. Mitarbeitende der Universitätsbibliothek können keine Änderung der persönlichen Daten von Kund*innen vornehmen. Die Kundin/der Kunde gewährleistet die Richtigkeit der Daten.
4 Für die Ausleihe ist ein Benutzungsausweis erforderlich, der an jeder Ausleih- und Infotheke der Bibliotheken der UB Bern ausgestellt werden kann. Für Studierende und Angehörige der Universität und der PH Bern gilt auch die UNICARD. Gleichwertig werden auch Benutzungsausweise behandelt, die von einer im Verbund SLSP beteiligten Bibliothek ausgestellt sind.
5 Zur Identifizierung der Kund*innen können Mitarbeitende der Universitätsbibliothek Bern einen Identitätsnachweis verlangen. Kund*innen ist es erlaubt, max. ein persönliches Benutzungskonto zu führen.
Art. 3 Öffnungszeiten
1 Die Öffnungszeiten werden auf den Webseiten der Universitätsbibliothek Bern und durch Aushänge bekannt gemacht.
Art. 4 Haftung
1 Wer Medien benutzt, ist für deren sorgfältige Behandlung verantwortlich und haftet für entstandene Schäden oder Verluste kausal. Für beschädigte oder verlorene Medien stellt die Bibliothek Reparatur- oder Ersatzkosten in Rechnung.
2 Ausgeliehene Medien und Artikelkopien unterliegen dem Schutz urheber- und lizenzrechtlicher Bestimmungen. Diese sind bei jeder Form der Mediennutzung zu beachten.
3 Die Benutzung der Medien erfolgt auf eigenes Risiko. Die Universitätsbibliothek Bern lehnt jede Haftung ab.
4 Die Universitätsbibliothek Bern haftet für den Verlust eines versandten Buches bis zur Abgabe der betreffenden Postsendung durch die Post am Empfangsort der Kundin/des Kunden. Ab Abgabe der Postsendung am Empfangsort bis zur Abgabe des Buches bei der Universitätsbibliothek Bern (die Abgabe kann persönlich am Schalter oder durch Postaufgabe erfolgen) haftet die Kundin/der Kunde.
Art. 5 Ausleihe
1 Die Ausleihe von Medien aus dem Bestand der Universitätsbibliothek Bern ist unentgeltlich.
2 Pro Kundin/Kunde können maximal 100 Medien der Universitätsbibliothek Bern und der Mediothek für Weiterbildung und Medienbildung (IWM), der Bibliothek swissmedic und der Bibliothek UPD zugleich ausgeliehen sein.
3 Die generelle Leihfrist von ausleihbaren Beständen beträgt 28 Kalendertage und wird bis zu fünfmal um 28 Kalendertage automatisch verlängert, sofern die Medien nicht anderweitig nachgefragt werden. Aus-geliehene Medien sind spätestens am Tag der angegebenen Leihfrist zurückzugeben. Abweichende Ausleihbedingungen einzelner Teilbibliotheken sind vor Ort oder auf der Webseite zu erfahren.
4 Die fristgerechte Rückgabe muss durch die Kundin/den Kunden auch bei deren Abwesenheit sichergestellt werden. Mit Ablauf der Leihfrist gerät die Kundin/der Kunde in Verzug.
5 Für die Verzugsmahnung nicht termingerecht zurückgebrachter Medien wird eine Gebühr gemäss Tarifordnung der Universitätsbibliothek Bern erhoben.
6 Nicht erhaltene Erinnerungen und Mahnungen (per Post oder E-Mail) können als Begründung für verspätete Rückgabe nicht akzeptiert werden.
7 Bestände mit Erscheinungsjahr bis und mit 1899 sowie bestimmte Signaturen und kostbare oder empfindliche Werke sind für die Heimausleihe gesperrt und werden in den Lesesälen zur Verfügung gestellt.
Art. 6 Präsenzbestände
1 Präsenzbestände sind im Bibliothekskatalog als solche ersichtlich und in der jeweiligen Bibliothek an den dafür vorgesehenen Bereichen vor Ort zu benutzen.
Art. 7 Kurierversand, Kopienbestellungen und Fernleihe
1 Einzelne Teilbibliotheken der Universitätsbibliothek Bern sind am Berner Kurier und am SLSP-Kurier angeschlossen. Kurierlieferungen innerhalb der Kurierbibliotheken der UB Bern sowie PH Bern IWM sind kostenlos. SLSP-Kurierlieferungen sind kostenpflichtig.
2 Die Universitätsbibliothek Bern bietet in einzelnen Teilbibliotheken Fernleihe und Kopienbestellungen für jene Medien an, die weder in Berner UB-Bibliotheken vorhanden sind noch über den SLSP-Kurier bestellt werden können. Zudem bietet die Universitätsbibliothek Bern den Service, Kopien aus ihren eigenen Beständen zu liefern. Die Dienstleistungen sind kostenpflichtig. Der Bezug von Medien aus dem Ausland erfolgt nur im Zuge der internationalen Fernleihe.
Art. 8 Kopien und Reproduktionen
1 Beim Kopieren oder bei jeglicher anderen Art der Reproduktion von Medien gelten die gesetzlichen und insbesondere die urheber- und lizenzrechtlichen Bestimmungen. Die Abklärung der Urheberrechtslage im Einzelfall ist Sache der Kundin/des Kunden.
2 Aus konservatorischen Gründen können nicht alle Bestände kopiert werden. In diesen Fällen stehen an-dere Reproduktionsmöglichkeiten zur Verfügung.
Art. 9 Kosten und Gebühren
1 Die von der Universitätsbibliothek Bern erhobenen Gebühren für Postversand, Kopienbestellungen und Kurierdienstleistungen sind im Tarif ersichtlich. Der Tarif ist Teil des Benutzungsreglements.
2 Einzelne Teilbibliotheken erheben zusätzliche Gebühren für Spezialdienstleistungen. Diese sind auf der jeweiligen Webseite publiziert und ebenfalls Teil des Benutzungsreglements.
Art. 10 Hausordnung
1 Mit der Benutzung der Teilbibliotheken der Universitätsbibliothek Bern wird die jeweils geltende Hausordnung akzeptiert.
2 Die Weisungen des Bibliothekspersonals sind in jedem Falle zu befolgen.
Art. 11 Ausschluss von der Benutzung und Hausverbot
1 Bei Verstössen gegen das Benutzungsreglement oder gegen die geltende Hausordnung, bei Störung des Bibliotheksbetriebs, bei ungebührlichem Verhalten oder Zufügung eines materiellen Schadens zu Lasten der Bibliothek kann ein zeitweiliger oder dauernder Ausschluss von der Benutzung der Dienstleistungen der Bibliothek oder ein Hausverbot verfügt werden.
Art. 12 Nutzung von Software sowie EDV-Anlagen der Universitätsbibliothek Bern
1 Es gelten die allgemeinen Grundsätze betreffend die Nutzung von Software und EDV-Anlagen der Universitätsbibliothek Bern. Diese sind im Internet publiziert.
Art. 13 Inkraftsetzung
1 Dieses Benutzungsreglement der Universitätsbibliothek Bern wird per 7. Dezember 2020 in Kraft gesetzt und ersetzt alle früheren Versionen.
Bern, 7. Dezember 2020
Universitätsbibliothek Bern
Der Direktor
Dr. Niklaus Landolt