Open Access Publikationsfonds der Uni Bern
Die Mittel des Fonds für 2024 sind erschöpft. Bis Ende des Jahres können keine weiteren Anträge auf Unterstützung angenommen werden.
Für das neue Jahr steht wieder ein Betrag für die Unterstützung von Gold OA-Publikationen zur Verfügung. Rechnungen mit Rechnungsdatum 2025 können ab dem ersten Tag des neuen Jahres eingereicht werden.
Die Statusanzeige des Fonds wird in der ersten Januarhälfte auf das neue Jahr umgestellt
OA Fonds der Universität Bern
Die Universität Bern unterstützt seit 2020 mit ihrem OA Publikationsfonds die ForscherInnen der Universität Bern bei der Publikation im OA. Von 2022 bis 2024 nahm die Universität Bern am Nationalen OA Fonds teil und die zur Verfügung stehenden Mittel wurden durch swissuniversities erweitert. Ab 2025 erhöht die Universität Bern die eigenen Mittel im Fonds, um den Wegfall der Unterstützung durch swissuniversities aufzufangen.
Als Mitglied des Konsortiums von Schweizer Hochschulbibliotheken hat die Universität Bern auch für 2025 den Vertrag mit Frontiers bis zum Jahresende verlängert. Damit werden Gebühren von Publikationen, welche die Kriterien erfüllen, ohne Antragsstellung durch die Autor*innen direkt vom Fonds beglichen, bis das verfügbare Guthaben aufgebraucht ist. Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter "Frontiers".
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an oafonds@unibe.ch.
Kriterien
Kriterien für Unterstützungsberechtigung (gültig ab Januar 2022)
Was wird gefördert?
- Article Processing Charges (APCs) für begutachtete Zeitschriftenartikel die in reinen Open Access Zeitschriften erscheinen. Maximale Höhe der APCs: 2’500 CHF (exkl. MWST)
- Book Processing Charges (BPCs) für begutachtete Buchprojekte (Monographien incl. Dissertationen, Konferenzbände, Sammelbände) die im Open Access Gold erscheinen. Maximale Höhe der BPCs: 8’000 CHF (exkl. MWST)
- Book Chapter Processing Charges (BCPCs) für Einzelbeiträge in begutachteten Sammelbänden, die in Gold Open Access erscheinen. Maximale Höhe der BCPCs: 2500 CHF (exkl. MWST)
Was wird nicht gefördert?
- Hybrid-Open-Access
- Publikationsgebühren, die vom SNF oder anderen Förderorganisationen übernommen werden
- Open-Access Zeitschriftenartikel mit APCs von über 2’500 Franken (exkl. MWST)
- Open-Access Buchkapitel mit BCPCs von über 2’500 Franken (exkl. MWST)
- APCs die durch Read and Publish Deals oder Gold OA Deals abgedeckt sind
- Kosten für eine offenere Lizenzierung
- Kosten für Grün OA
- Zusätzliche Kosten wie Color Charges, Page Charges, etc. sowie Kosten für Printausgaben
- Publikationen in Raubzeitschriften und bei Raubverlagen (Predatory Publishing)
Anforderungen bei Zeitschriftenartikeln
- Corresponding Author muss antragsberechtigt sein und den Antrag einreichen.
- Peer-Review oder fachspezifisch äquivalentes Qualitätssicherungsverfahren
- DOAJ Mitgliedschaft (oder bei neu gegründeten Zeitschriften Erfüllung der DOAJ Kriterien)
- Publikation wird mit der Creative Commons (CC) Lizenz CC-BY veröffentlicht. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir keine restriktiveren CC-Lizenzen akzeptieren (z.B. CC-BY-NC oder CC-BY-NC-ND).
Anforderungen bei Buchprojekten
- Autor*in oder Herausgeber*in muss antragsberechtigt sein und den Antrag einreichen
- Ein im jeweiligen Fach akzeptiertes Qualitätssicherungsverfahren (wie z.B. peer-review, editorial review, wissenschaftliches Lektorat)
- Nach Möglichkeit Mitgliedschaft bei DOAB oder OASPA, sonst Erfüllung der entsprechenden Prinzipien
- Publikation wird unter einer Creative Commons (CC) Lizenz veröffentlicht, wenn möglich CC-BY
Wer ist antragsberechtigt?
- Mitarbeitende der Universität Bern in Lehre und Forschung bzw. Dozent*innen, Assistent*innen und angestellte Doktorand*innen der Universität Bern, sowie Angestellte des Insel-Spitals, sofern sie über einen Campus-Account der Uni verfügen (ab Stufe Doktorat). Faculty- und Emeriti-Accounts gelten nicht als Campus-Accounts.
- Ausgeschlossen: Insel-Angestellte ohne Campus-Account, Emeriti, Studierende, Angestellte der Universität Bern, die nicht in Forschung und Lehre tätig/angestellt sind
Zeitpunkt der Antragstellung
- Der Antrag muss bei Vorlage aber vor Begleichung der Rechnung gestellt werden (bereits bezahlte Rechnungen werden nicht zurückerstattet)
- Das Rechnungsdatum muss mit dem Antragsjahr übereinstimmen
- Die Abrechnungsformalitäten werden den Antragsstellenden mit der Bewilligung mitgeteilt
Form der Antragstellung
Anträge müssen online über ein Antragsformular gestellt werden
Verpflichtungen bei Förderung
Das im Open Access Gold publizierte Werk muss in der Verlagsversion sofort nach Veröffentlichung auch auf dem Repositorium der Universität Bern BORIS zugänglich gemacht werden.
Die Open Access Version der Publikation muss leicht zugänglich und gut sichtbar auf der Verlagsseite angebracht werden.
Förderentscheid
Die Zuständigkeit liegt alleine beim Publikationsfondsmanagement
Verteilprinzip
- First come, first served bis Ausschöpfung der Mittel
- Es werden keine Beträge reserviert
- Pro Autor*in können maximal 3 Anträge pro Semester bewilligt werden (Das Publikationsfonds Management behält sich vor, bei sehr hoher Nachfrage die maximale Anzahl Anträge pro Autor*in im zweiten Semester anzupassen)
Zahlungsmodalitäten
- Es gibt keine Vorauszahlungen
- Die Fördergelder werden vom Fonds direkt an die Verlage ausbezahlt
- Rückzahlungen an Autor*innen und Institute sind nicht möglich
- Die Rechnung muss Informationen über den Verlag, die Zeitschrift, den Titel der Publikation und den Namen des Corresponding Authors enthalten. Vgl. dazu die Empfehlungen der ESAC (Efficiency and Standards for Article Charges)
Antragsformular
Bevor Sie den Antrag einreichen, prüfen Sie bitte die Kriterien, vor allem:
- handelt es sich bei der ausgesuchten Zeitschrift um eine reine OA Gold Zeitschrift (Hybrid und Predatory Journals werden nicht unterstützt)
- ist der/die AntragstellerIn Corresponding Author bzw. Alleinautorin und hat eine gültige Unibe-Mailadresse (kein Faculty-Account)
- liegt die Originalrechnung als PDF vor und ist der Rechnungsbetrag für APCs und BCPCs nicht höher als 2'500 CHF (exkl. MWSt). Bezahlen Sie die Rechnung nicht selbst! Der Fonds erstattet keine bereits bezahlten Gebühren
- wird die Publikation mit einer CC-Lizenz, bei Artikeln mit einer CC-BY Lizenz publiziert? Wenn nicht, dann beantragen Sie vor Antrageinreichung eine Lizenzänderung beim Verlag.
Der Antrag muss grundsätzlich über die Antragsformulare für Artikel & Buchkapitel bzw. für Bücher gestellt werden.
ACHTUNG: für Artikel in FRONTIERS Zeitschriften brauchen Sie keinen Antrag einreichen. Siehe Tab "Frontiers".
Weitere Informationen finden Sie unter Kriterien und FAQs sowie auf der Open Science Webseite.
FAQs
Fonds
Was ist der OA Publikationsfonds und wie wird er finanziert?
Die Universität Bern unterstützt mit ihrem Open Access (OA) Publikationsfonds die Forscher*innen der Universität Bern bei der Publikation von Aufsätzen in OA Gold Zeitschriften oder von Büchern im OA Gold.
Von 2022 bis 2024 war der OA Fonds der Universität Bern Teil des nationalen Open Access Fonds.
Wie funktioniert der Fonds?
- Prüfen Sie, ob die Kriterien für einen Beitrag aus dem OA Fonds erfüllt sind.
- APCs und BPCs für Artikel in reinen OA-Zeitschriften und für Bücher und Buchkapitel im Open Access können dann mit dem entsprechenden Webformular beantragt werden.
- Die Universitätsbibliothek ist zudem an einem Rahmenvertrag mit dem Open-Access-Verlag Frontiers beteiligt. Veröffentlichungen von Aufsätzen bei diesem Verlag werden ab Vertragsabschluss (voraussichtlich April 2022) von der UB direkt an Frontiers bezahlt, solange das Kontingent nicht ausgeschöpft ist.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Publikation vom Fonds unterstützt werden kann?
- Antragsberechtigt ist nur, wer einen Campus-Account der Universität Bern hat. Faculty- und Emeriti-Accounts gelten nicht als Campus-Accounts.
- Rechnungen werden mit Rechnungsdatum des aktuellen Kalenderjahres berücksichtigt.
- Prüfen Sie insbesondere die Zeitschrift, in der Sie veröffentlichen wollen (s. Punkt "Zeitschriften" weiter unten) und den Verlag.
-
Die Rechnung für die Publikationsgebühren darf noch nicht beglichen sein.
Die Bedingungen sind in den Kriterien detailliert festgehalten.
Wie funktioniert das Verteilungsprinzip des Fonds und was geschieht, wenn die Mittel erschöpft sind?
Wie funktioniert das Verteilungsprinzip des Fonds und was geschieht, wenn die Mittel erschöpft sind?
Der Fonds funktioniert nach dem first-come-first-served Prinzip. Massgebend ist dabei das Eingangsdatum des Antrags beim Publikationsfonds. Definitiv zugeteilt werden die Mittel erst bei Bestätigung der Annahme eines Antrags durch das Fondsmanagement. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Mittel des Fonds knapp werden.
Sind die Mittel ausgeschöpft, können bis Anfang des nächsten Kalenderjahres keine Publikationen mehr unterstützt werden. Den Stand des Fondsguthabens können Sie jederzeit auf der Webseite einsehen.
Übernimmt der Fonds die gesamten Kosten und wie sicher ist eine Kostenübernahme?
- Der Fonds übernimmt die APCs und BCPCs, sofern sie den Maximalbetrag von 2’500 Franken (exkl. MWST) nicht überschreiten.
- Es werden keine anteilmässigen Zahlungen an höhere APCs/BCPCs gemacht.
- An BPCs für Buchpublikationen werden bis zu 8’000 Franken bezahlt gedeckt.
- Übernommen werden die Open Access Gebühren, wenn der Antrag die Kriterien der Unterstützungsberechtigung erfüllt.
Antrag
Übernimmt der Fonds die gesamten Kosten und wie sicher ist eine Kostenübernahme?
- Der Fonds übernimmt die APCs und BCPCs, sofern sie den Maximalbetrag von 2’500 Franken (exkl. MWST) nicht überschreiten.
- Es werden keine anteilmässigen Zahlungen an höhere APCs/BCPCs gemacht.
- An BPCs für Buchpublikationen werden bis zu 8’000 Franken bezahlt.
- Übernommen werden die Open Access Gebühren, wenn der Antrag die Kriterien der Unterstützungsberechtigung erfüllt.
Zu welchem Zeitpunkt kann man einen Antrag stellen?
Schicken Sie den Antrag möglichst gleich nach Erhalt der Rechnung und rechnen Sie zwei Wochen Bearbeitungszeit durch den Fonds ein.
Der Fonds bezahlt nach Annahme des Antrags die Rechnung direkt an den Verlag.
Ich habe vom Verlag keine Rechnung erhalten, nur ein Online-Formular zur Begleichung des Betrags. Wie muss ich vorgehen?
Bezahlen Sie die Rechnung nicht selbst via Onlineformular.
Verlangen Sie vom Verlag eine Rechnung als PDF und schicken Sie uns das Rechnungs-PDF zusammen mit dem Antragsformular.
Wie lange braucht die Bearbeitung meines Antrags?
Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von zwei Wochen.
Mit einer vorgängigen Prüfung, ob Ihr Antrag alle Kriterien erfüllt und vollständig ausgefüllt ist (inkl. Anhang), vermeiden Sie zeitaufwändige Rückfragen und Abklärungen.
Meine Forschung wurde zwar von der EU gefördert, das Budget ist aber ausgeschöpft. Kann ich in diesem Fall vom Publikationsfonds unterstützt werden?
Nach Rücksprache mit dem Grants Office machen wir Ausnahmen, wenn Antragsteller:innen von der EU gefördert werden, aber in ihrem Dissemination-Budget keine Gelder mehr zur Verfügung haben, um Publikationskosten zu bezahlen.
Dafür benötigen wir einen offiziellen Brief vom PI/Supervisor, in welchem bestätigt wird, dass der/die Forschende ihr/sein ITN Budget für Publikationen erschöpft hat.
Wie sind die Fristen für die Antragsstellung beim Jahreswechsel?
Soweit noch Mittel verfügbar sind, können Anträge mit Rechnungen aus dem Vorjahr in der ersten Januarwoche noch eingereicht werden. Die genaue Frist wird jeweils im Dezember auf der Website bekannt gegeben. Danach können nur noch Anträge mit Rechnungen aus dem laufenden Jahr eingereicht werden.
Anträge für das neue Jahr, können ab dem ersten Januar eingereicht werden.
Zeitschriften
Welche Zeitschriften erfüllen die Kriterien?
- Es werden ausschliesslich Veröffentlichungen in reinen Open Access Journals unterstützt.
- Die geförderten Aufsätze müssen eine CC-BY Lizenz haben. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir keine restriktiveren CC-Lizenzen akzeptieren (z.B.CC-BY-NC oder CC-BY-NC-ND).
- Veröffentlichungen in Hybrid OA Journals oder Predatory Journals werden nicht gefördert.
Wie erkenne ich ein Hybrid OA Journal?
Bei einem Hybrid Journal handelt es sich um eine Subskriptionszeitschrift, die einzelne Aufsätze im Open Access veröffentlicht, wenn die AutorInnen die APCs bezahlen (siehe auch den Abschnitt Hybrid OA auf der Seite zu Open Access der UB Bern).
Ob es sich bei einem Journal um ein Hybrid Journal handelt, erkennen sie daran,
- Dass nur einige Artikel frei zugänglich sind, andere dagegen kostenpflichtig
- Der Zugriff auf die Zeitschrift an sich ein Abonnement/eine Subskription verlangt
- Die Zeitschrift nicht Mitglied beim Directory of Open Access Journal (https://doaj.org/) ist
Falls es sich bei Ihrem ausgewählten Journal um ein Hybrid Journal handelt, prüfen Sie bitte auf unserer Webseite zu Read & Publish, ob ein Abkommen besteht, welches Publikationen im betreffenden Journal abdeckt.
Wie erkenne ich ein Predatory Journal?
Hinweise, dass es sich um ein Predatory Journal (und somit kein seriöses wissenschaftliches Journal) handelt, können zum Beispiel sein:
- Keine Mitgliedschaft der Zeitschrift beim Directory of Open Access Journals (https://doaj.org/)
- Zeitschrift ist nicht in gängigen Indexen wie Web of Science, Scopus or Index Medicus zu finden
- Beschwerden von Forschenden (z.B. über E-Mailflut)
- Mangel an Transparenz des Verlags
- Keine ordentliche Rechnungsstellung
Folgende Checkliste hilft Ihnen beim Erkennen eines Predatory Journals. Auch empfehlen wir Ihnen jedes neue Journal, in dem sie sich überlegen zu publizieren, vor Einreichung des Manuskrips mit https://thinkchecksubmit.org/ zu testen.
Zahlungsverfahren
Mein Antrag wurde angenommen. Welche Rechnungsadresse soll ich angeben?
Wenn Ihr Antrag angenommen ist, bekommen Sie von uns die korrekte Rechnungsadresse. Sie werden dann beim Verlag eine korrigierte Rechnung nachfordern müssen, der an diese Rechnungsadresse gerichtet ist.
Können wir die Rechnung mit Kreditkarte bezahlen oder wollen Sie die Rechnung direkt begleichen?
Senden Sie uns die Rechnung als PDF bei Antragsstellung zu.
Begleichen Sie die APC- bzw. BPC-Kosten nicht via Kreditkarte,
Wir werden die Rechnung, nach erfolgreicher Prüfung des Antrags, direkt beim Verlag bezahlen.
Bitte schicken Sie uns den Antrag möglichst zeitnah am Rechnungserhalt.
Diverses
Gibt es einen Standard-Text für die Danksagung für die Förderung?
Wir freuen uns, wenn Sie ihre Publikation mit der folgenden Danksagung versehen:
- Deutsch: Diese Open Access Publikation wurde von der Universität Bern und swissuniversities gefördert.
- English: Open access funding was provided by the University of Bern and swissuniversities.
Ich habe weitere Fragen. Wohin kann ich mich wenden?
Falls Sie weitere Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sie erreichen uns per Mail via oafonds@unibe.ch.
Frontiers
Der Vertrag mit Frontiers wurde im Rahmen des nationalen OA Fonds auch für 2024 verlängert und betrifft alle Publikationen in Frontiers Zeitschriften, sofern sie die Kriterien des Publikationsfonds erfüllen und solange die Mittel reichen. Für diese gilt:
-
10% Discount auf die APC-Gebühren
-
Direkte Bezahlung der APCs durch den Fonds, ohne Antragsstellung
-
Frontiers "Partner Journals" fallen ebenfalls unter diese Vereinbarung, solange sie in der Journal Liste des Verlags erwähnt sind.
Wichtige Hinweise:
-
Wenn Sie als Corresponding Author in Frontiers publizieren und mit der Universität Bern affiliiert sind, brauchen Sie keinen Antrag auf Unterstützung zu stellen. Sie werden nach einem Kriteriencheck durch den Fonds automatisch darüber informiert, ob Ihre Publikationsgebühren übernommen werden oder nicht. Bitte gehen Sie sicher, dass Sie Ihren Aufsatz bei Frontiers mit Ihrer unibe.ch Email-Adresse einreichen.
-
Für die Unterstützung von Publikationen in Frontiers stehen pro Jahr begrenzte Mittel zur Verfügung. Ist das Guthaben aufgebraucht, ist eine Unterstützung von weiteren Publikationen bei Frontiers via den Fonds bis Ende Jahr nicht mehr möglich.
-
Der Discount von 10% gilt nur für die durch den Fonds bezahlten Publikationen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an oafonds@unibe.ch.