ProLitteris

Mit dem System „Onlinewerke entschädigen“ verteilt ProLitteris Entschädigungen an Rechteinhaber*innen (Urheber*innen, Verlage, Rechtsnachfolger*innen) für Verwendungen ihrer Texte im Internet.
Verlage bzw. Seiteninhaber*innen können für sich und für ihre Autor*innen und Übersetzer*innen Entschädigungen beanspruchen. 

Um am System „Onlinewerke entschädigen“ teilzunehmen, müssen Sie:

  1. einen Wahrnehmungsvertrag mit ProLitteris abschliessen (Mandatsvertrag oder Mitgliedervertrag), worauf ProLitteris für Sie ein Konto einrichtet (Onlineportal). Füllen Sie dafür das Antragsformular aus und kreuzen Sie zuoberst "online veröffentlicht werden" an;
  2. zu den Werken auf Ihrer Website Zählmarken einbauen lassen. Wir installieren die Zählmarken für Sie. Melden Sie sich beim technischen Support von BOP;
  3. Werke und Berechtigte (insb. Urheberinnen und Urheber) an ProLitteris melden.

Um eine Entschädigung beziehen zu können, müssen bei den jeweiligen Onlinewerken folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Das Werk muss eine Mindestlänge von 2000 Zeichen inkl. Leerschläge aufweisen. 
  • Das Werk muss urheberrechtlich geschützt sein. Dies ist auch bei CC-BY-Lizenzen der Fall.
  • Das Werk muss im Internet veröffentlicht sein.
  • Das Werk muss mindestens 500 Zugriffe pro Kalenderjahr aus der Schweiz haben. 

Die Höhe der Entschädigung ergibt sich aus der Anzahl der jährlichen Zugriffe aus der Schweiz und der Anzahl Zeichen inkl. Leerschläge. Die Mindestvoraussetzungen sind 1000 Zugriffe pro Jahr und 2000 Zeichen, der Maximalwert beträgt 10 Mio. Zugriffe pro Jahr und 2 Mio. Zeichen.

Von der Entschädigung für ein Onlinewerk erhalten bei erfüllten Bedingungen:

  • der Verlag 50%;
  • der/die Urheber/in(nen), zu gleichen Teilen, 50%.

Detailliertere Informationen zur Entschädigung von Onlinewerken finden Sie hier.