Ausblick auf die Berner Reformation
Schon zu Beginn der 1520er Jahre fand die Reformation auch in Bern ihre Anhänger. Infolge der Disputation, eines Glaubensgesprächs, Anfang 1528 wurden das reformierte Bekenntnis und die neue Gottesdienstordnung verbindlich eingeführt. Altgläubige taten sich aber schwer mit dem Bilderverbot und mit der Auflösung der Klöster. Auch von aussen wurde der Berner Entscheid bekämpft, bedeutete er doch letztlich den Durchbruch für die Reformation in der ganzen Schweiz.
Die Berner Reformatoren Franz Kolb und Berchtold Haller formulierten im Herbst 1527 zehn Thesen als Grundlage für die Disputation vom 6.–26. Januar 1528 in der Barfüsserkirche. Aufgrund der Beschlüsse verfügte der Berner Rat am 27. Januar die Abschaffung der Messe und die Beseitigung von Bildern. Die Akten dieses Glaubensgesprächs wurden im März in Zürich gedruckt (MUE AD 124:2), da es in Bern noch keinen Buchdrucker gab. Das Titelblatt zeigt das Berner Reichswappen, das sog. «Bernreich». Am Beginn der 8. Schlussrede von Franz Kolb zum Bilderverbot steht eine Holzschnitt-Initiale von Niklaus Manuel, die das Salomonische Urteil darstellt.
Johannes Cochläus, erbitterter Gegner Luthers und theologischer Berater von dessen Gegenspieler, Kardinal Albrecht von Mainz, publizierte eine Warn- und Schmähschrift an den Berner Rat (MUE Rar alt var 152). Darin verurteilte er die Entscheidung des Berner Rats für die Reformation und kritisierte die bevorstehende Aufhebung der Klöster mit der Entlassung von Mönchen und Nonnen in ein bürgerliches Leben.